{"id":16124,"date":"2025-07-08T08:48:39","date_gmt":"2025-07-08T06:48:39","guid":{"rendered":"http:\/\/dev.ets.jutta-sucker.de\/agb\/"},"modified":"2025-07-08T08:48:39","modified_gmt":"2025-07-08T06:48:39","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ets-unna.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-padding-top:40px;--awb-padding-bottom:40px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1248px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-title title fusion-title-1 fusion-sep-none fusion-title-center fusion-title-text fusion-title-size-two\" style=\"--awb-text-color:var(--awb-color1);--awb-margin-top:0px;--awb-margin-bottom:0.2em;--awb-margin-top-small:0px;--awb-margin-right-small:0px;--awb-margin-bottom-small:10px;--awb-margin-left-small:0px;\"><h2 class=\"fusion-title-heading title-heading-center\" style=\"margin:0;\">Allgemeine Einkaufsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen (AEB)<\/h2><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-padding-top:40px;--awb-padding-bottom:40px;--awb-background-color:var(--awb-color7);--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1248px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-padding-top:30px;--awb-padding-right:30px;--awb-padding-bottom:30px;--awb-padding-left:30px;--awb-bg-size:cover;--awb-box-shadow:0px 0px 20px -11px hsla(var(--awb-color8-h),var(--awb-color8-s),var(--awb-color8-l),calc(var(--awb-color8-a) - 40%));;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p><strong>1. Geltungsbereich, Kollisionsklausel<\/strong><br \/>\nAlle Angebote und Vereinbarungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB). Sie finden Anwendung gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (Lieferant). Sie gelten durch Auftragsbest\u00e4tigung oder Lieferung der Ware (Leistungen) f\u00fcr die Dauer der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennen, sind f\u00fcr uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. Werden f\u00fcr eine bestimmte Lieferung besondere, von diesen AEB abweichende Vereinbarungen getroffen, so gelten diese AEB nachrangig und erg\u00e4nzend. M\u00fcndliche Nebenabreden sowie der Ausschluss, die \u00c4nderung und\/ oder Erg\u00e4nzung dieser AEB bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung. Dies gilt auch f\u00fcr die Ab\u00e4nderung des Schriftformerfordernisses selbst.<\/p>\n<p><strong>2. Angebot, Angebotsunterlagen, unzul\u00e4ssige Werbung<\/strong><br \/>\nDer Lieferant kann unsere Bestellung nur innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Bestellung schriftlich annehmen. An s\u00e4mtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Modellen, Mustern, Berechnungen, Konstruktionspl\u00e4nen und sonstigen Unterlagen, die wir f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Bestellung zur Verf\u00fcgung gestellt oder bezahlt haben, bleiben unsere Eigentums- und\/ oder Urheber- und\/ oder sonstige Schutzrechte vorbehalten; diese Unterlagen d\u00fcrfen nur f\u00fcr Arbeiten zur Erledigung der Bestellung verwendet und ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung nicht vervielf\u00e4ltigt und\/ oder Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind uns nach Erledigung der Bestellung unaufgefordert und kostenlos zur\u00fcckzugeben. Der Lieferant haftet uns f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die durch eine schuldhafte Zuwiderhandlung entstehen. Die Verwendung unserer Bestellung zu Referenz- und\/ oder Werbezwecken bedarf unserer vorherigen Zustimmung.<\/p>\n<p><strong>3. Verantwortlichkeit f\u00fcr technische Angaben<\/strong><br \/>\nUnsere Zustimmung zu Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen ber\u00fchrt die alleinige Verantwortung des Lieferanten im Hinblick auf den Leistungsgegenstand nicht. Auch bei von unserer Seite gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Modellen, Mustern, Berechnungen, Konstruktionspl\u00e4nen und sonstigen Unterlagen obliegt es dem Lieferanten diese auf technische Machbarkeit mir Blick auf Lieferung eines mangelfreien Leistungsgegenstandes zu \u00fcberpr\u00fcfen. Das gilt auch f\u00fcr Vorschl\u00e4ge, Empfehlungen oder sonstige Mitwirkungen unsererseits.<\/p>\n<p><strong>4. Ersatzteile<\/strong><br \/>\nDer Lieferant sichert zu, dass f\u00fcr jede Bestellung Ersatz- und Verschlei\u00dfteile f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Gew\u00e4hrleistungsende verf\u00fcgbar sind.<\/p>\n<p><strong>5. Haftung<\/strong><br \/>\nUnsere Haftung f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die auf der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten beruhen, au\u00dfer K\u00f6rpersch\u00e4den, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen.<\/p>\n<p><strong>6. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug<\/strong><br \/>\nDer in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend; er enth\u00e4lt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, versteht sich der Preis frei vereinbarter Verwendungsstelle, abgeladen bzw. frei \u00dcbergabeort, einschlie\u00dflich handels\u00fcblicher Verpackung inkl. aller Fracht-, Transport- und sonstiger Kosten. Preise mit dem Zusatz \u201cab Versandort\u201c verstehen sich frei von Wagon oder LKW unter Ausnutzung der Grenzlast zum Mindesttarif. Transportkosten f\u00fcr nicht ausgenutzte Kapazit\u00e4ten oder erh\u00f6hte Frachts\u00e4tze gehen zu Lasten des Lieferanten. Sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, werden Rechnungen 30 Tage nach vollst\u00e4ndiger, ordnungsgem\u00e4\u00dfer Leistung sowie Rechnungserhalt zur Zahlung f\u00e4llig. Soweit wir Zahlungen bis 14 Tage vor F\u00e4lligkeit leisten, erfolgen sie unter Abzug von 2% Skonto. Vereinbarte Abschlagszahlen sind bis zum 30. Tag nach Rechnungserhalt \u2013 abzgl. 2% Skonto \u2013 zur Zahlung f\u00e4llig, soweit nicht weitere Voraussetzungen, wie z.B. die Erf\u00fcllung bestimmter Leistungen und\/ oder die Gestellung von Sicherheiten vereinbart\u00a0 sind; in jedem Fall hat der Lieferant s\u00e4mtliche Leistungen in einer spezifizierten Schlussrechnung aufzuf\u00fchren und abzurechnen. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren, Lieferscheinen und\/ oder Rechnungen unsere Bestellnummer anzugeben, anderenfalls gehen etwaige Verz\u00f6gerungen in der Bearbeitung allein zu seinen Lasten. Soweit vorstehend Zahlungsfristen aufgef\u00fchrt sind, gelten diese als eingehalten, wenn der jeweils zu zahlende Betrag innerhalb der Frist unserem Konto belastet worden ist. Sofern Zahlungen zum Zwecke der Skontoausnutzung geleistet werden, erfolgen Sie unter dem Vorbehalt vertragsgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung durch den Lieferanten. Unsere Zahlungen bedeuten keinesfalls ein Anerkenntnis fachgerechter und einwandfreier Leistung im Sinne einer Abnahme.<\/p>\n<p><strong>7. Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><br \/>\nWir sind berechtigt, aufgrund s\u00e4mtlicher aus und im Zusammenhang mit der gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehung der Parteien bestehender Gegenrechte und Gegenanspr\u00fcche von unserem Zur\u00fcckbehaltungsrecht Gebrauch zu machen bzw. die Aufrechnung gegen\u00fcber den Zahlungsanspr\u00fcchen des Lieferanten zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>8. Lieferzeit, Lieferverzug<\/strong><br \/>\nDie in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Vorzeitige Lieferungen und\/ oder Teillieferungen bed\u00fcrfen unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren, falls Umst\u00e4nde eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht mehr eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in H\u00f6he von 1% des Nettobestellpreises pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10% des Nettobestellpreises. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Anspr\u00fcche wegen Verzuges (einschlie\u00dflich des Rechtes zum R\u00fccktritt und\/ oder Schadensersatz statt der Leistung) bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten. Unser Recht, den pauschalierten Verzugsschaden zu fordern, bleibt auch dann bis zur Schlussabrechnung\/-zahlung bestehen, wenn wir es uns bei Annahme der Leistung nicht vorbehalten haben. Der bis zum R\u00fccktritt oder bis zur Auftragserteilung im Rahmen der Ersatzvornahme an einen Dritten bereits entstandene Anspruch auf Zahlung der pauschalierten Verzugsschadens ist in jedem Fall zu erf\u00fcllen. Dem Lieferanten steht jedoch in jedem Fall das Recht zu, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzuges kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale erm\u00e4\u00dfigt sich dann entsprechend.<\/p>\n<p><strong>9. Forderungsabtretung<\/strong><br \/>\nGegen uns gerichtete Forderungen d\u00fcrfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden. Dies gilt nicht f\u00fcr Abtretungen im Rahmen eines verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehaltes. \u00a7354 a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>10. Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br \/>\nBis zum Eintreffen der Leistung bei uns oder dem von uns angegebenen Empf\u00e4nger tr\u00e4gt der Lieferant die Preisgefahr (Gefahren\u00fcbergang).<\/p>\n<p><strong>11. Gew\u00e4hrleistung, M\u00e4ngelr\u00fcge, R\u00fccktritt<\/strong><br \/>\nDer Lieferant leistet Gew\u00e4hr, dass seine Leistungen den anerkannten Regeln und dem neuesten Stand der Technik sowie den im Inland und im Bestimmungsland bestehenden Vorschriften und Normen, den vereinbarten Beschaffenheiten, sowie den einschl\u00e4gigen Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Unfallverh\u00fctungsvorschriften entsprechen, die garantierten Eigenschaften haben und auch ansonsten sach- und rechtsm\u00e4ngelfrei sind. Wir sind verpflichtet, die Leistungen den Umst\u00e4nden und den klimatischen und sonstigen Anforderungen am jeweiligen Einsatzort entsprechend in angemessener Zeit auf etwaige Qualit\u00e4ts- und\/ oder Qualit\u00e4tsm\u00e4ngel zu untersuchen. Die Feststellung von M\u00e4ngeln muss bei erkennbaren M\u00e4ngeln innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Leistung bei uns oder dem von uns angegebenen Empf\u00e4nger, sowie bei nicht erkennbaren M\u00e4ngeln unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung ger\u00fcgt werden. Die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche einschlie\u00dflich der Rechte aus \u00a7 478 BGB (R\u00fcckgriff des Unternehmers) stehen uns ohne Einschr\u00e4nkung zu. In jedem Fall k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl vom Lieferanten Mangelbeseitigung oder Ersatzleistung verlangen; der Lieferant tr\u00e4gt alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung und Ersatzleistung erforderlichen Aufwendungen. Wir sind nach Anh\u00f6rung des Lieferanten auch berechtigt, auf dessen Kosten die Mangelbeseitigung selbst vorzunehmen, falls Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbed\u00fcrftigkeit besteht oder eine angemessene Nachfrist zur Mangelbeseitigung erfolglos verstrichen oder eine Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder wenn dies zur Schadensminderung angezeigt erscheint. Auf unsere dadurch bedingten notwendigen Aufwendungen k\u00f6nnen wir vom Lieferanten Vorschuss verlangen. Alle mit der Mangelbeseitigung verbundenen Kosten, insbesondere f\u00fcr Demontage, Montage, Reisen, Frachten, Verpackung, Versicherung, Z\u00f6lle und sonstige \u00f6ffentlichen Angaben, Pr\u00fcfungen und technische Abnahmen sind vom Lieferanten zu tragen. Unsere Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngel verj\u00e4hren, sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, drei Jahre, gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang (vgl. Ziffer 10). Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen, gilt die l\u00e4ngere gesetzliche Frist. Die Anwendung des \u00a7 479 BGB bleibt ausdr\u00fccklich bestehen. Soweit und solange Leistungen infolge von Nacherf\u00fcllungsarbeiten durch den Lieferanten nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden k\u00f6nnen, verl\u00e4ngert sich deren Gew\u00e4hrleistungsfrist um die Dauer dieser Unterbrechung. F\u00fcr im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung reparierte und\/ oder ersetzte Leistungen beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist mit Abnahme der Reparatur bzw. Ersatzleistung von neuem, jedoch f\u00fcr nicht l\u00e4nger als insgesamt f\u00fcnf, im Falle von Bauleistungen nicht l\u00e4nger als insgesamt sieben Jahre ab dem\u00a0 Gefahr\u00fcbergang.<\/p>\n<p><strong>12. Produkthaftung, Freistellung, Versicherungsschutz<\/strong><br \/>\nSoweit der Lieferant f\u00fcr einen Produktfehler oder die Verletzung gesetzlicher\/beh\u00f6rdlicher Sicherheitsvorschriften verantwortlich ist, hat er uns von etwaigen Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter auf Ersatz durch schriftliches Anfordern freizustellen. Wir haben Anspruch auf Erstattung aller Aufwendungen, die wir insbesondere im Zusammenhang mit deswegen von uns veranlassten R\u00fcckrufaktionen haben; \u00fcber Art und Umfang der R\u00fcckrufaktion werden wir den Lieferanten, soweit m\u00f6glich und zumutbar, zuvor unterrichten. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. Entsprechendes gilt soweit Produktfehler auf Leistungen von Vorlieferanten oder Subunternehmer des Lieferanten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Der Lieferant ist verpflichtet, sich ausreichend gegen Produkthaftung versichert zu halten und uns dies auf Verlangen jederzeit schriftlich nachzuweisen.<\/p>\n<p><strong>13. Haftung f\u00fcr Umweltsch\u00e4den<\/strong><br \/>\nDer Lieferant haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen durch Versto\u00df gegen umweltschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. Immissionsschutzgesetze; Alt\u00f6l- und Wasserhaushaltsgesetze, Abfallbeseitigungsgesetze und\/ oder dazu ergangener Verordnungen) entstehen. Er hat uns in diesem Zusammenhang von s\u00e4mtlichen etwaigen Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen. Dar\u00fcber hinaus hat er f\u00fcr den bei uns entstandenen Schaden aufzukommen. Der Lieferant steht daf\u00fcr ein, dass im Zusammenhang mit der Erledigung unserer Bestellung keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Falle etwaiger Inanspruchnahme durch Dritte hat der Lieferant uns von allen solchen Anspr\u00fcchen auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen. Die Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus und\/ oder im Zusammenhang mit einer solchen Inanspruchnahme notwendigerweise erwachsen.<\/p>\n<p><strong>14. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\nSofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Wird unsere Vorbehaltsware vom Lieferanten zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung f\u00fcr uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Wird unsere Vorbehaltsware mit nicht uns geh\u00f6renden Waren verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert im Zeitpunkt der Verarbeitung.<br \/>\nGeschieht die Verbindung oder\u00a0 Vermischung dergestalt, dass die anderen Sachen als Hauptsache anzusehen sind, wird der Lieferant uns im vorbeschriebenen Verh\u00e4ltnis Miteigentum daran \u00fcbertragen. Der Lieferant verwahrt das Allein- oder Miteigentum in diesen F\u00e4llen f\u00fcr uns. Unser Eigentum an f\u00fcr die Bestellung gefertigten Werkzeugen bleibt vorbehalten; der Lieferant darf sie ausschlie\u00dflich zur Erledigung unserer Bestellung einsetzen und muss sie zum Neuwert versichert halten, der Lieferant tritt uns hiermit schon jetzt s\u00e4mtliche etwaige Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche aus dieser Versicherung ab.<\/p>\n<p><strong>15. Leistungen mit Erf\u00fcllungswirkung an Dritte<\/strong><br \/>\nWir sind berechtigt, zur Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen aus der Bestellung an Gl\u00e4ubiger des Lieferanten mit befreiender Wirkung gegen\u00fcber dem Lieferanten zu leisten, soweit sie an der Ausf\u00fchrung der vertraglichen Leistung des Lieferanten aufgrund eines mit diesem abgeschlossenen Dienst-, Werk- oder Kaufvertrages beteiligt sind und der Lieferant in Zahlungsverzug gekommen ist. Der Lieferant ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer Frist von 14 Tagen dar\u00fcber zu erkl\u00e4ren, ob und inwieweit er die Forderungen seiner Gl\u00e4ubiger anerkennt; wird diese Erkl\u00e4rung nicht rechtzeitig abgegeben, so gelten die Forderungen als anerkannt und der Zahlungsverzug als best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><strong>16. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort f\u00fcr Leistungen des Lieferanten ist die vereinbarte Verwendungsstelle. Ohne gesonderte Vereinbarung einer Verwendungsstelle ist Erf\u00fcllungsort unser Firmensitz. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr unsere Zahlungsverpflichtung ist unser Firmensitz. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten mit Lieferanten, die Vollkaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich- rechtliches Sonderverm\u00f6gen sind, ist das f\u00fcr unseren Firmensitz zust\u00e4ndige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Lieferanten sowie an dem Gerichtsstand unserer f\u00fcr die Bestellung verantwortlichen Zweigniederlassung zu klagen. Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>17. Salvatorische Klausel<\/strong><br \/>\nSollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen, gleich aus welchen Gr\u00fcnden, unwirksam sein, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Bedingungen voll wirksam. An die Stelle der unwirksamen Gesch\u00e4ftsbedingungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>Stand 08\/2008<\/p>\n<p>Allgemeine Lieferbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen (ALB)<\/p>\n<p><strong>1. Geltungsbereich, Kollisionsklausel<\/strong><br \/>\nAlle Angebote und Vereinbarungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen (ALB). Sie finden Anwendung gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (Besteller). Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung f\u00fcr die Dauer der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdr\u00fccklich\u00a0 schriftlich anerkennen, sind f\u00fcr uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. Werden f\u00fcr eine\u00a0 bestimmte Lieferung besondere, von diesen ALB abweichende Vereinbarungen getroffen, so gelten diese ALB nachrangig und erg\u00e4nzend. M\u00fcndliche Nebenabreden sowie der Ausschluss, die \u00c4nderung und\/oder Erg\u00e4nzung dieser ALB bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung. Dies gilt auch die Ab\u00e4nderung des Schriftformerfordernisses selbst.<\/p>\n<p><strong>2. Angebote und Vertragsabschluss<\/strong><br \/>\nUnsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie keine gegenteiligen Erkl\u00e4rungen erhalten. Auftr\u00e4ge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt worden sind. Das gilt auch f\u00fcr durch Vertreter abgeschlossene Verk\u00e4ufe. Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder m\u00fcndliche Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Abbildungen, Zeichnungen, Ma\u00dfe, Gewichte und Farbt\u00f6ne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, stellen branchen\u00fcbliche Ann\u00e4herungswerte dar. Au\u00dferdem behalten wir uns technisch erforderliche oder f\u00fcr die Formgebung dringend notwendige \u00c4nderungen vor. Der Besteller wird hier\u00fcber unterrichtet.<\/p>\n<p><strong>3. Preise<\/strong><br \/>\nAuftr\u00e4ge, f\u00fcr die nicht ausdr\u00fccklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung g\u00fcltigen Listenpreisen berechnet. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschlie\u00dflich Mehrwertsteuer, Verpackung, Porto, Versicherung. Die Kosten f\u00fcr Verpackung, Porto und Versicherung gehen zu Lasten des Bestellers; die Berechnung erfolgt zu Selbstkosten. Tritt eine wesentliche \u00c4nderung folgender Preisfaktoren \u2013 Materialpreise, L\u00f6hne und Geh\u00e4lter, Energiekosten \u2013 ein, werden wir \u00fcber die Neufestsetzung des Preises Verhandlungen mit dem Besteller f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>4. Versand, Fracht, Gefahr\u00fcbergang, \u00c4nderungsvorbehalt<\/strong><br \/>\nLieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Bahn, Post, Spedition oder eigenen LKW. Unerhebliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu h\u00f6chstens 10% der bestellten Menge sowie die Wahl von geeignetem Verpackungsmaterial behalten wir uns vor. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Werkes, die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller \u00fcber. Dieser tr\u00e4gt auch die Versandkosten. Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung oder Abnahme aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn \u00fcber.<\/p>\n<p><strong>5. Lieferzeit<\/strong><br \/>\nDie Lieferzeit gilt nur als ann\u00e4hernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder bei Versendungsm\u00f6glichkeit die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich \u2013 auch innerhalb eines Lieferverzuges \u2013angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Dabei ist unerheblich, ob diese Hindernisse in unserem Werk oder bei einem unserer\u00a0 Unterlieferanten eingetreten sind, z.B. h\u00f6here Gewalt, Betriebsst\u00f6rungen, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Auswirkungen von Arbeitskampfma\u00dfnahmen, Rohstoffmangel. Eintretende Hindernisse haben wir dem Besteller unverz\u00fcglich mitzuteilen. Wird die Lieferung oder Leistung durch einen die oben angegebenen Umst\u00e4nde unm\u00f6glich, werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit. Der Besteller ist bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Weitergehende Rechte kann der Besteller nicht geltend machen. Treten die oben angegebenen Umst\u00e4nde beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch f\u00fcr seine Abnahmeverpflichtung.<\/p>\n<p><strong>6. M\u00e4ngelr\u00fcge, Gew\u00e4hrleistung, Haftung<\/strong><br \/>\nDie rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (\u00a7\u00a7434, 435 BGB, \u00a7 377 HGB) richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht anders bestimmt.<\/p>\n<p>(1) Garantien i.S. des \u00a7 443 BGB, z. B. in Bezug auf Beschaffenheit, Haltbarkeit, bestimmte Eigenschaften und\/oder Verwendbarkeit zu bestimmten Zwecken, werden von uns nicht \u00fcbernommen.<br \/>\n(2) Der Besteller hat die Kaufsache unverz\u00fcglich nach der Ablieferung durch uns, soweit dies nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverz\u00fcglich Anzeige zu machen. Unterl\u00e4sst der Besteller die Anzeige, so gilt die Kaufsache als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich sp\u00e4ter ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverz\u00fcglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Anzeige gen\u00fcgt es, wenn diese rechtzeitig abgesandt wurde. Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, k\u00f6nnen wir uns gegen\u00fcber dem Besteller auf eine Verletzung der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht nicht berufen.<br \/>\n(3) Zum Zwecke der \u00dcberpr\u00fcfung einer beanstandeten Kaufsache hat der Besteller uns diese oder ein Muster der selbigen zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>\n(4) Wenn der Besteller einen Mangel der Kaufsache feststellt, hat er es zur Vermeidung der Schadensausweitung zu unterlassen, die Ware weiter zu ver\u00e4u\u00dfern oder anderweitig \u00fcber diese zu verf\u00fcgen. Er hat es dar\u00fcber hinaus zu unterlassen, die Sache anderen unbeweglichen oder beweglichen Sachen zu verbinden, sie zu vermischen oder zu verarbeiten i. S. der<br \/>\n\u00a7\u00a7 946, 947,948 und 950 BGB.<\/p>\n<p>(5) Ist die Kaufsache mangelhaft sind wir berechtigt, unter Ber\u00fccksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Bestellers die Art der Nacherf\u00fcllung, d. h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelhaften Sache, festzulegen. Erf\u00fcllungsort unserer Nacherf\u00fcllungsverpflichtung ist unser Firmensitz. Im Falle der Nacherf\u00fcllung haben wir alle zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. Soweit sich die Aufwendungen erh\u00f6hen, weil die Kaufsache nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht worden ist, sind Erstattungsanspr\u00fcche des Bestellers ausgeschlossen, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<br \/>\n(6) Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, lehnen wir unberechtigterweise die Nacherf\u00fcllung ab oder lassen wir eine gesetzte angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung verstreichen, so ist der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df Ziff. 7., nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Minderung zu verlangen.<br \/>\n(7) Ist nur ein Teil der Lieferung mangelhaft, so kann der Besteller vom ganzen Vertrag nur zur\u00fccktreten, wenn er an dem restlichen Teil kein Interesse hat. Ist die Leistung nicht vertragsgem\u00e4\u00df bewirkt, so kann der Besteller vom Vertrag nicht zur\u00fccktreten, wenn unsere Pflichtverletzung unerheblich ist.<br \/>\n(8) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelrechte betr\u00e4gt bei neuen Leistungsgegenst\u00e4nden ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. \u00a7 438 Abs. 1 nr. 2. BGB (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), \u00a7 438 Abs. 3 BGB (arglistiges Verschweigen) und \u00a7 479 Abs. 1 BGB (R\u00fcckgriffsanspruch) l\u00e4ngere Fristen vorschreibt.<br \/>\n(9) Der Besteller hat uns \u00fcber ein beim Verbraucher eintretenden Gew\u00e4hrleistungsfall m\u00f6glichst unverz\u00fcglich zu informieren. Vorbehaltlich der Regelung des \u00a7 377 HGB, welcher unber\u00fchrt bleibt, besteht ein R\u00fcckgriffsanspruch des Bestellers gegen\u00fcber uns gem. \u00a7\u00a7 478, 479 BGB nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war, nicht dagegen f\u00fcr nicht mit uns abgestimmte Kulanzregelungen. Im \u00dcbrigen setzen R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Berechtigten die Beachtung eigener Pflichten des R\u00fcckgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der R\u00fcgeobliegenheiten, voraus.<\/p>\n<p><strong>7. Haftungsbegrenzung bei Schadensersatz und\/oder vergeblicher Aufwendungen<\/strong><br \/>\n(1) Schadens- und \/oder Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung sowie Anspr\u00fcche auf Ersatz entgangenen Gewinns oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Bestellers, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ferner nicht f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist damit nicht verbunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen und\/oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und\/oder Erf\u00fcllungsgehilfen. Ein Haftungsausschluss oder eine Begrenzung der Schadens-und\/oder Aufwendungsersatzanspr\u00fcche findet nicht statt, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p><strong>8. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><br \/>\nZahlungen sind in Euro innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatummit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Netto ohne Abzug etwaiger Nebenkosten zu erbringen. F\u00fcr die Wahrung der Zahlungsfrist ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf einem unserer Gesch\u00e4ftskonten ma\u00dfgeblich. Lohnarbeit ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne Abzug von Skonto und etwaiger Nebenkosten zahlbar. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (\u00a7247 BGB), bzw. dem an dessen Stelle tretenden Referenzzinssatz berechnet. Einer gesonderten Mahnung zur Begr\u00fcndung des Verzuges bedarf es nicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten. Wechsel und Schecks werden nur erf\u00fcllungshalber ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen vom Tag der F\u00e4lligkeit des Rechnungsbetrages an zu Lasten des Bestellers und sind sofort zahlbar. Soweit dem Besteller etwaig zustehendes Zur\u00fcckbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht, wird dessen Geltendmachung durch den Besteller ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenanspr\u00fcchen des Bestellers ist nur dann zul\u00e4ssig, soweit dessen Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.<\/p>\n<p><strong>9. Sonderr\u00fccktrittsrechte<\/strong><br \/>\nBei Annahme von Auftr\u00e4gen setzen wir die Kreditw\u00fcrdigkeit unseres\u00a0 Bestellers voraus. Bei Bekanntwerden von Gr\u00fcnden, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der weiteren Einhaltung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zahlung seitens des Bestellers bieten, z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehende Zahlungseinstellungen, drohende \u00dcberschuldung, Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens oder eines nach dem am Firmensitz des Bestellers geltenden Rechts eingeleiteten \u00e4hnlichen Zwecken dienenden Verfahrens, sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zur\u00fcckzuhalten und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dies entbindet den Besteller nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erf\u00fcllten Teilen des Vertrages. Weitergehende Rechte bleiben ausdr\u00fccklich vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>10. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\nDie Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich Nebenforderungen, Schadensersatzanspr\u00fcchen und Einl\u00f6sungen von Schecks und Wechseln unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie Saldoziehung und deren Anerkennung ber\u00fchren den Eigentumsvorbehalt nicht. Wird Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung f\u00fcr uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns geh\u00f6render Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Ber\u00fccksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Ma\u00dfgabe berechtigt, dass die Forderung gem\u00e4\u00df Lit a) bis c) auf uns auch tats\u00e4chlich \u00fcbergehen. Die Befugnisse des Bestellers in ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr Vorbehaltsware zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch uns in Folge einer nachhaltigen Verschlechterung der Verm\u00f6genslage des Abnehmers, sp\u00e4testens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen. Im \u00dcbrigen auch in den unter Ziffer 9. genannten F\u00e4llen.<br \/>\na)\u00a0 Der Besteller tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware \u2013 einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen \u2013 an uns ab.<br \/>\nb) Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in H\u00f6he unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu. Wird Vorbehaltsware vom Besteller in ein Grundst\u00fcck\/Geb\u00e4ude eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Verg\u00fctung oder aus dem Weiterverkauf des Grundst\u00fccks\/Geb\u00e4udes in H\u00f6he des Fakturenwertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschlie\u00dflich eines solchen auf Einr\u00e4umung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab.<br \/>\nc) Hat der Besteller die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort f\u00e4llig und der Besteller tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserl\u00f6s unverz\u00fcglich an uns weiter.<br \/>\nDer Besteller ist erm\u00e4chtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungserm\u00e4chtigung erlischt bei Widerruf, sp\u00e4testens bei Zahlungsverzug des Bestellers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Bestellers. Gleiches gilt in den unter Ziffer 9. genannten F\u00e4llen. In diesem Fall sind wir vom Besteller bevollm\u00e4chtigt, seine Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Besteller zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift seiner Abnehmer, H\u00f6he der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuh\u00e4ndigen und uns alle f\u00fcr die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Auskunft zu gestatten. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr uns bestehenden Sicherheit unsere s\u00e4mtlichen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers oder eines durch unsere \u00dcbersicherung beeintr\u00e4chtigten\u00a0 Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl unseres Bestellers verpflichtet. Verpf\u00e4ndung oder Sicherheits\u00fcbereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzul\u00e4ssig. Von Pf\u00e4ndungen sind wir unter Angabe des Pf\u00e4ndungsgl\u00e4ubigers sofort zu benachrichtigen. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zur\u00fcck, so liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4ren. Wir k\u00f6nnen uns aus der zur\u00fcckgenommenen Vorbehaltsware durch freih\u00e4ndigen Verkauf befriedigen. Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware f\u00fcr uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die \u00fcblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebr\u00e4uchlichen Umfang zu versichern. Der Besteller tritt hiermit seine Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche, die ihm aus Sch\u00e4den der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in H\u00f6he des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an. S\u00e4mtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen\u00a0 festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind, bestehen.<\/p>\n<p><strong>11. Sonderanfertigungen und Werkzeugkosten<\/strong><br \/>\nF\u00fcr Auftr\u00e4ge auf Sonderanfertigungen gilt: Angaben \u00fcber Ausf\u00fchrung, Abmessung usw. bed\u00fcrfen ausnahmslos unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Der Besteller tr\u00e4gt allein die Verantwortung und haftet daf\u00fcr, dass von ihm bestellte Auftr\u00e4ge auf Sonderanfertigung, Warenaufmachung usw. Rechte Dritter nicht verletzen. Von unserer Seite erfolgt insoweit keine Nachpr\u00fcfung. Von den Werkzeugkosten werden grunds\u00e4tzlich nur Anteile, getrennt vom Warenwert, berechnet.<br \/>\na) Durch Verg\u00fctung von Kostenanteilen f\u00fcr Werkzeuge erwirbt der Besteller keinen Anspruch auf die Werkzeuge; sie bleiben vielmehr unser Eigentum und in unserem Besitz. Wir verpflichten uns, die Werkzeuge ein Jahr nach der letzten Lieferung f\u00fcr den Besteller aufzubewahren. Wird vor Ablauf dieser Frist vom Besteller mitgeteilt, dass innerhalb eines weiteren Jahres Bestellungen aufgegeben werden, verl\u00e4ngert sich die Aufbewahrungsfrist um ein weiteres Jahr. Nach dieser Frist und ausbleibenden Nachbestellungen k\u00f6nnen wir frei \u00fcber die Werkzeuge verf\u00fcgen. Anfallende Werkzeugkosten f\u00fcr nicht zum Tragen kommende Auftr\u00e4ge, f\u00fcr Auftr\u00e4ge, die im Entwicklungsstadium (durch Schwierigkeiten der Formgebung und der Umformung) oder in der Anlaufzeit zur Annullierung kommen, behalten wir uns die Abrechnung der entstandenen Kosten vor, dabei werden vor Freigabe der Muster die angefallenen Kosten f\u00fcr den Ersatzwerkzeugsatz; bei Annullierung nach Musterfreigabe je nach H\u00f6he des vorgesehenen Monatsbedarfs die angefallenen Kosten f\u00fcr den ganzen Umfang der Serienwerkzeuge, Sondereinrichtungen und Lehren in Rechnung gestellt. Die angearbeiteten, in Rechnung gestellten Werkzeuge bleiben 4 Wochen zur Einsichtnahme stehen und werden nach Ablauf dieser Frist verschrottet. Fertiggestellte Stadienpl\u00e4ne und Konstruktionszeichnungen der Werkzeuge unterliegen zum Schutz der angewandten Verfahren nicht der Vorweispflicht.<\/p>\n<p><strong>12. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes, Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen sind, ist das f\u00fcr unseren Firmensitz zust\u00e4ndige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN- Kaufrechtes (CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>13. Abtretungen<\/strong><br \/>\nSoweit diese Bedingungen Abtretungen an uns enthalten, nehmen wir diese erf\u00fcllungshalber an.<\/p>\n<p><strong>14. Salvatorische Klausel<\/strong><br \/>\nSollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen, gleich aus welchen Gr\u00fcnden, unwirksam sein, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Bedingungen voll wirksam. An die Stelle der unwirksamen Gesch\u00e4ftsbedingungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>Stand 08\/2008<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"100-width.php","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-16124","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ets-unna.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/16124","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ets-unna.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ets-unna.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ets-unna.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ets-unna.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16124"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/ets-unna.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/16124\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ets-unna.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16124"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}